Garantie und Gewährleistung
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, falls Sie als Kunde Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern geltend machen wollen.
Was bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellt der Kunde einen Mangel fest, kann er vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.Wenn der Händler der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Das ist schwierig bis unmöglich. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da auch das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.